Über den Autor

Mohammed Jobran

Regulierungsberater (Apotheker BSc, Biomedizinische Informatik MSc). Mit 19 Jahren Erfahrung in der Arbeit für die SFDA, multinationale Unternehmen und als professioneller Berater.

Dieser Beitrag fasst die Pharmakovigilanz-Regulierung in Saudi-Arabien zusammen, einschließlich der GVP-Richtlinien, der Ernennung eines lokalen QPPV (LQPPV), individueller Fallsicherheitsberichte (ICSRs) und weiterer relevanter PV Anforderungen SFDA . Er beinhaltet eine Aufschlüsselung der Pharmakovigilanz-Verantwortlichkeiten zwischen verschiedenen Akteuren wie Distributoren, wissenschaftlichen Büros, lokalen und globalen Zulassungsinhabern. Darüber hinaus wird die Möglichkeit aufgezeigt, den LQPPV und die damit verbundenen Pharmakovigilanz-Aktivitäten an einen Drittanbieter (Beratungsunternehmen) auszulagern, der im Auftrag des Zulassungsinhabers auf dem saudischen Markt tätig wird.

Hintergrund

  • 2005
    Die SFDA hat den ersten Entwurf der Pharmakovigilanz-Richtlinien veröffentlicht.
  • 2009
    Ein Rundschreiben SFDA forderte die Industrie auf, die Gesamtheit der Berichte über Nebenwirkungen (UAW) an das Nationale Zentrum für Pharmakovigilanz und Arzneimittelsicherheit (Saudi Vigilance) zu übermitteln. Dieses Rundschreiben SFDA war die erste direkte Durchsetzung der PV in Saudi-Arabien.
  • 2010
    SFDA hat ein Rundschreiben herausgegeben, in dem erstmals auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, einen QPPV/LQPPV zu ernennen.
  • 2011
    Die erste offizielle PV Leitlinie SFDA wurde im Juni 2011 unter dem Namen (Saudi Pharmacovigilance Guideline of Registered Medicines) herausgegeben.
  • 2014
    SFDA hat ein Rundschreiben herausgegeben, das die Saudisierung der QPPV-Rolle (nur für saudische Staatsangehörige) vorschreibt. Als Frist für die Umsetzung wurde Ende 2016 genannt.
  • 2015
    SFDA veröffentlichte die PV Leitlinien unter dem neuen Titel: Guideline on Good Pharmacovigilance Practices (GVP). Diese Version war die erste umfassende PV Referenz mit 499 Seiten. Die SFDA entschied sich jedoch für eine schrittweise Umsetzung, um der lokalen Industrie ausreichend Zeit zu geben, die hohen Anforderungen umzusetzen und die damit verbundenen Kosten zu planen. Die GVP-Leitlinie beschreibt die Anforderungen für jeden wesentlichen PV Prozess in elf PV Modulen. Sie sind grundsätzlich den EU-Leitlinien entnommen, enthalten jedoch saudi-arabische Anforderungen. So verlangt die SFDA beispielsweise von allen internationalen Zulassungsinhabern (MAHs), ein lokales PV System in Saudi-Arabien aufzubauen und zu unterhalten. Dies muss in einer Datei namens „Pharmacovigilance Sub-System File ( PSSF )“ dokumentiert werden, die zusätzlich zum globalen PV System des Unternehmens, dem „Pharmacovigilance System Master File (PSMF), benötigt wird.
  • 2023
    Die SFDA hat die PV Richtlinien bereits weit umgesetzt. Die Durchsetzung wurde durch regelmäßige Inspektionen bei Pharmaunternehmen verschärft. SFDA prüft die Integrität der eingereichten PSMF-, PSSF-, Risikomanagementpläne ( RMP ) und QPPV-Termine im Rahmen des Arzneimittelzulassungsantrags sorgfältig. Darüber hinaus leitet SFDA eine landesweite Initiative, um medizinisches Fachpersonal und Patienten zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) zu ermutigen.
  • 2024
    Die SFDA verlangt zunehmend die Vorlage von Maßnahmen zur Risikominimierung ( RMMs ) und den Nachweis der Vertriebswirksamkeit.

Pharmakovigilanzaktivitäten

Unter Pharmakovigilanz versteht man die Erhebung und Bewertung von Sicherheitsdaten, meist unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die aus angeforderten oder spontanen Quellen stammen. Ziel der gesamten Aktivität ist es, ein Ziel zu erreichen: das Nutzen-Risiko-Profil eines Arzneimittels zu erhöhen.

Anforderungen der SFDA an Pharmakovigilanz und Qualitätssystem in Saudi-Arabien

Pharmakovigilanzanforderungen

Gemäß den GVP-Richtlinien SFDA ist der Zulassungsinhaber (MAH) für die Implementierung eines konformen PV Systems verantwortlich. Dieses muss von einer lokalen QPPV innerhalb eines Qualitätssystems betrieben und in einem lokalen PSMF (PSSF) dokumentiert werden.

Wir fassen hier die Anforderungen je nach Unternehmenstyp zusammen:

Lokaler Vertriebspartner

Da der Zulassungsinhaber die letztendliche Verantwortung für PV trägt, sind lokale saudische Vertriebshändler nicht verpflichtet, einen QPPV einzustellen oder ein PV System zu implementieren. Vertriebshändler müssen lediglich vom Zulassungsinhaber im Umgang mit Sicherheitsinformationen, der Meldung von ADRs und der Erfüllung anderer PV Verpflichtungen im Rahmen einer Vereinbarung zum Austausch von Sicherheitsdaten ( SDEA ) geschult werden.

Wenn der Vertriebshändler jedoch die PV Verantwortung im Auftrag des Zulassungsinhabers übernimmt, muss er einen LQPPV beauftragen und ein komplettes PV System implementieren. Er kann dies auch an einen PV Dienstleister auslagern.

Saudischer Pharmahersteller

Wenn der saudische Hersteller gleichzeitig auch der Zulassungsinhaber eines Produkts ist, muss er eine PV Anlage implementieren, betreiben oder auslagern. Die im PSMF dargestellte PV Anlage ist für lokale Pharmahersteller ausreichend.

Internationales Pharmaunternehmen

Mit einem wissenschaftlichen Büro

Ausländische Pharmaunternehmen mit registrierten wissenschaftlichen Niederlassungen müssen zusätzlich zu dem in ihren globalen Niederlassungen implementierten PSMF ein lokales PV System in Saudi-Arabien (PSSF) implementieren. Das lokale PV System muss alle PV Aufgaben und -Verantwortlichkeiten auf dem saudischen Markt abdecken, um die Haftung für die Sicherheit ihrer registrierten Arzneimittel zu gewährleisten.

Darüber hinaus muss der Zulassungsinhaber ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem (QMS) für die Durchführung PV Aktivitäten einrichten. Das wissenschaftliche Büro kann PV Aktivitäten auch an ein Beratungsbüro auslagern.

Ohne Wissenschaftliches Büro

Wenn der MAH keine Niederlassung in Saudi-Arabien hat (nur einen lokalen Vertriebshändler), dann gibt es zwei Möglichkeiten, die QPPV-Verpflichtung zu erfüllen:

  • Lokaler Vertriebspartner
    Der Zulassungsinhaber vereinbart mit dem Vertriebshändler, die PV Verpflichtungen in dessen Namen über dessen registrierte qualifizierte Fachkraft abzudecken. Dies ist eine sinnvolle Option, wenn die PV Funktion beim lokalen Vertriebshändler professionell ist und die Anforderungen der SFDA und der globalen PV Niederlassung erfüllen kann.
  • Pharmakovigilanz-Anbieter
    Auslagerung der PV Rolle an einen SFDA lizenzierten Pharmakovigilanz-Dienstleister. Diese Option wird von multinationalen Unternehmen am häufigsten bevorzugt.

Pharmakovigilanz-Beratung

Pharmaunternehmen haben die Möglichkeit, Verträge mit PV /QPPV-Dienstleistern abzuschließen. Die SFDA akzeptiert Verträge mit einer Pharmakovigilanz-Beratungsstelle gemäß den SFDA GVP-Richtlinien.

Einreichung von PV Dateien

Im Antrag auf Arzneimittelregistrierung (Modul 1 – eCTD) muss der MAH Folgendes einreichen:

  • PV Anlage
  • PSSF
    Gilt für multinationale MAH-Unternehmen. Gemäß den GVP-Richtlinien muss das PSSF im Rahmen der ersten Antragstellung bei der SFDA eingereicht werden.
  • QPPV- und stellvertretende QPPV-Termindateien.
  • RMP und RMM, falls vorhanden.

Qualifizierte Person für die Pharmakovigilanz (QPPV)

Als Teil des PV Systems muss der MAH eine lokale qualifizierte Person (Qualified Person Responsible for Pharmacovigilance, QPPV) in Vollzeit sowie einen stellvertretenden QPPV als Ersatz ernennen.

Der Zulassungsinhaber kann einen unabhängigen Mitarbeiter (saudischen Apotheker) einstellen oder eine Pharmakovigilanzberatung beauftragen. Der Zulassungsinhaber muss sicherstellen, dass die qualifizierte Person (QPPV) über ausreichende Kenntnisse, Ausbildung, Erfahrung und Qualifikationen für die Durchführung PV Tätigkeiten verfügt.

Der QPPV muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

QPPV-Anforderungen

Die SFDA hat die Anforderungen für die Zulassung von QPPV festgelegt. Dazu gehören die folgenden Zertifizierungen und Qualifikationen:

  • Bachelorabschluss in Pharmazie oder Medizin
  • Lizenziert durch die Saudi Commission for Health Specialties (SCFHS).
  • Besitzen Sie die erforderlichen Kenntnisse für die Verwaltung von PV Anlagen
  • Grundausbildung in Epidemiologie und Biostatistik
  • Sie verfügen über Erfahrung oder Zugang zu Fachwissen in den Bereichen Medizin, Pharmazie, Epidemiologie und Biostatistik.

QPPV-Bedingungen

  • Vollzeitbeschäftigter oder Outsourcer.
  • Dauerhaft und durchgängig verfügbar
  • Lebt in Saudi-Arabien
  • Saudische Nationalität

QPPV-Verantwortlichkeiten in Saudi-Arabien

Die Pharmakovigilanz-Richtlinien SFDA schreiben vor, dass die QPPV für den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Pharmakovigilanzsystems verantwortlich ist. Dies umfasst:

  • Förderung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Einhaltung der gesetzlichen Pharmakovigilanz-Anforderungen.
  • Überwachen Sie PV -bezogene Qualitätssystemdateien wie Standardarbeitsanweisungen (SOPs), CAPAs usw.
  • Ordnungsgemäße Durchführung von Pharmakovigilanzaktivitäten.
  • Die einzige PV Anlaufstelle rund um die Uhr
  • Pharmakovigilanz-Inspektionen.
  • SDEAs: Entwicklung und Wartung.
  • PV Sicherheitsdatenbankbetrieb
  • Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der ADR-Berichterstattung
  • Literaturüberwachung auf Sicherheitsbedenken in lokalen und internationalen medizinischen Fachzeitschriften.
  • Einreichung des Periodic Safety Update Report ( PSUR )
  • Jährliche PV Auffrischungsschulung
  • PSMF: Entwicklung und Wartung.
  • PSSF: Entwicklung und Wartung.
  • Einreichung bei SFDA mit der erforderlichen Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.
  • Beantworten Sie Anfragen SFDA .
  • Beaufsichtigen Sie die regulatorischen Aktionspläne als Reaktion auf neu auftretende Sicherheitsbedenken wie Rückrufe , dringende Sicherheitsupdates, Änderungen und die Kommunikation mit Patienten und medizinischem Fachpersonal (DHCPs) und geben Sie dazu Input.
  • Übersicht über die Arzneimittelsicherheitsprofile
  • Kenntnis aller Bedingungen und Verpflichtungen gegenüber der SFDA
  • Kenntnis und Autorität über den Inhalt der RMP-RMMs
  • Überprüfen und genehmigen Sie die Protokolle der in Saudi-Arabien durchgeführten Sicherheitsstudien nach der Zulassung (PASS).
  • Validierung von PV -Software
  • Audits: regelmäßig intern und extern mit Archivierung der Berichte.

QPPV-Autorität in der Organisation

Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen muss dem QPPV ausreichende Befugnisse erteilen, um:

  • Kontrolle über die lokalen PV Aktivitäten.
  • Kontrolle über das PV Qualitätssystem
  • Zugang zum PSMF
  • Nehmen Sie Änderungen an der PV Anlage vor.
  • Einfluss-RMPs
  • Geben Sie bei neu auftretenden Sicherheitsbedenken Input zu den Regulierungsmaßnahmen.
  • Greifen Sie auf alle relevanten Informationen zu und erhalten Sie diese, insbesondere in Bezug auf:
    • Neue Sicherheitsbedenken, Bewertung des Produkt-Nutzen-Risikos.
    • Klinische Tests und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Arzneimittels.
    • Informationen aus anderen Quellen, beispielsweise vertragliche Vereinbarungen
    • Andere für das PV System relevante MAH-Verfahren zielen auf die Aufrechterhaltung einer konsistenten und konformen Organisation ab.
  • Kenntnis der Ergebnisse und der angewandten Maßnahmen aus der Überprüfung des Qualitätssystems.
  • Um die Einhaltung von Verpflichtungen gewährleisten zu können, müssen Sie Einblick in die Compliance-Informationen haben.
  • Um Informationen über geplante Audits zu erhalten und neue zu initiieren.
  • Zugriff auf die Korrektur- und Präventionspläne im Zusammenhang mit PV haben.
  • Um Zugriff auf die Datenbank für Nebenwirkungen zu haben.
  • Bei Neuzugängen im MAH-Produktportfolio, beispielsweise durch Akquisitionen, muss der QPPV potenzielle Risiken für das PV System bewerten.
  • Überprüfung und Genehmigung von Vertragsabschnitten im Zusammenhang mit PV und dem Austausch von Sicherheitsdaten.
  • Bei neuen Partnerschaften mit anderen Zulassungsinhabern oder Pharmakovigilanz-Beratungsunternehmen sollte die QPPV benachrichtigt werden, um deren PV Daten zu überprüfen, Teile zur vertraglichen Vereinbarung hinzuzufügen oder PV Vereinbarungen abzuschließen.

FAQs

Wann muss ein QPPV ernannt werden?

Die qualifizierte Person (QPPV) muss vor der Produktregistrierung bei der saudischen SFDA registriert sein. Stellt die SFDA bei der Arzneimittelregistrierung fest, dass für das Produkt keine qualifizierte Person (QPPV) benannt ist, müssen Unternehmen mit einer Mängelrüge rechnen, in der sie einen Nachweis der Benennung verlangt.

Akzeptiert SFDA QPPV von Drittanbietern (ausgelagert)?

In Saudi-Arabien erlauben die GVP-Richtlinien SFDA die teilweise oder vollständige Auslagerung von PV Aktivitäten, einschließlich QPPV oder Teilaktivitäten wie Literaturrecherchen. QPPV oder LQPPV müssen jedoch in Saudi-Arabien angesiedelt sein.

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