
Über den Autor
Heba Rasheed
I am a Pharmacists, working as a Regulatory Affairs Specialist in PharmaKnowl. Experienced in Pharma and MedTech regulations.
Die Meldung von Vorfällen, Beschwerden und unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit Medizinprodukten ist eine wesentliche Pflicht der Post-Marketing-Überwachung, die Unternehmen und ihre autorisierten Vertreter in Saudi-Arabien erfüllen müssen. Ziel der Berichterstattung und der anschließenden Auswertungen ist es, die Sicherheit von Patienten, Anwendern und anderen Personen zu verbessern, indem Informationen verbreitet werden, die die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Ereignisse verringern, deren Wiederholung verhindern oder deren Folgen abmildern können. Der Überwachungsprozess beginnt nach der Zulassung des Medizinprodukts durch die SFDA und wird so lange fortgesetzt, wie das Produkt auf dem Markt erhältlich ist.
Inhaltsverzeichnis
Wer sollte es melden?
Hersteller, autorisierte Vertreter, Importeure, Händler und Gesundheitsdienstleister.
Wo melden?
Berichte über unerwünschte Ereignisse und zugehörige Dokumente können der SFDA über einen der folgenden Kanäle gemeldet werden:
- Nationales Zentrum für die Meldung von Medizinprodukten (NCMDR)
- Saudische Wachsamkeit
- SFDA -Callcenter (19999)
Meldeverordnung
Hersteller, autorisierte Vertreter, Importeure und Händler müssen:
- Melden Sie dem NCMD Folgendes:
- Vorfälle
- Unerwünschte Ereignisse (Nebenwirkungen)
- Beschwerden
- Nachuntersuchung
- Gerätemängel
- Fälle im Zusammenhang mit klinischen Studien.
- Alle Dokumente und Informationen zum Fall.
- Beauftragen Sie eine autorisierte Person mit der Kommunikation mit der SFDA .
- Richten Sie ein Tracking-System ein, um alle Informationen über die Lieferung und Verteilung von
medizinische Geräte. - Dokumentieren und implementieren Sie schriftliche Arbeitsverfahren zur Nachverfolgung von Vorfällen und unerwünschten Ereignissen von
medizinische Geräte.
Erforderliche Dokumente
In Saudi-Arabien aufgetreten
- Erstbericht
Ein Erstbericht enthält die ersten Informationen über das unerwünschte Ereignis. Berichterstatter müssen Untersuchungsberichte, technische Dokumente und Testberichte zum Medizinprodukt, das mit dem unerwünschten Ereignis in Zusammenhang steht, je nach Untersuchungsstadium und Verfügbarkeit der Informationen vorlegen. Der Erstbericht muss die im SFDA Meldeformular für Medizinprodukte genannten Informationen enthalten. - Folgebericht
Ein Bericht, der ergänzende Informationen zu unerwünschten Ereignissen enthält, die zuvor nicht verfügbar waren, z. B. zusätzliche Informationen, den Untersuchungsfortschritt und die ergriffenen Maßnahmen. Dauert die Untersuchung länger als 30 Tage, ist der SFDA eine Begründung zur Beurteilung vorzulegen. - Abschlussbericht:
Der zuletzt eingereichte Bericht über unerwünschte Ereignisse muss alle Informationen, Details, ergriffenen Maßnahmen und abschließenden Empfehlungen enthalten. Er muss außerdem die vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter für die SFDA Bewertung implementierte CAPA angeben.
Außerhalb Saudi-Arabiens aufgetreten
Vorfälle und unerwünschte Ereignisse, die außerhalb Saudi-Arabiens aufgetreten sind, aber potenzielle Folgen für ein Produkt auf dem saudischen Markt haben, müssen der SFDA gemeldet werden. Die Daten müssen alle verfügbaren Details zum Medizinprodukt und den ergriffenen Maßnahmen enthalten. Gegebenenfalls sollten auch die Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (Field Safety Corrective Action, FSCA) enthalten sein.
Berichtszeitraum:
Hersteller oder ihre AR müssen der SFDA Bericht erstatten, sobald ihnen bekannt wird, dass ein Vorfall oder ein unerwünschtes Ereignis eingetreten ist. Der Zeitrahmen ist wie folgt:
- Spätestens (2) Kalendertage
Wenn der Vorfall oder das unerwünschte Ereignis eine schwerwiegende Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellt. - Sofort, spätestens (10) Kalendertage
Für den Vorfall oder das unerwünschte Ereignis, das zu einem unerwarteten Tod oder einer unerwarteten schweren Verletzung führt. - Spätestens (30) Kalendertage
Für alle anderen Vorfälle und unerwünschten Ereignisse. - Untersuchungsverfahren
Der Abschluss ist abzuschließen und der Abschlussbericht ist vorzulegen innerhalb von:- (15 Tage) ab dem Datum des Auftretens oder der Kenntnis von unerwünschten Ereignissen oder Beschwerden
die keine Tests oder technische Bewertung erfordern. - (30 Tage) ab dem Datum des Auftretens oder der Kenntnis von unerwünschten Ereignissen oder Beschwerden
die ein Testen des Geräts innerhalb von KSA erfordern. - (60 Tage) ab dem Datum des Auftretens oder der Kenntnis von unerwünschten Ereignissen oder Beschwerden
die ein Testen des Geräts außerhalb von KSA erfordern.
- (15 Tage) ab dem Datum des Auftretens oder der Kenntnis von unerwünschten Ereignissen oder Beschwerden
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